DiPAs – das digitale Update für das DVPMG

DiPAs – das digitale Update für das DVPMG

Lange galt der Pflege- und Gesundheitssektor „verstaubt“ in Punkto Digitale Entwicklungen. Doch spätestens seit Ende 2019 ist Bewegung im Spiel: Seit etwa drei Jahren sind nun bereits die „DiGAs“ in Kraft – die digitalen Gesundheitsanwendungen, die vor allem auf die Erkennung, Behandlung und Linderung von Krankheiten abzielen.

Mitte 2021 wurde beschlossen: Die Gesundheitsversorgung und Pflege sollen ein nächstes digitales Update bekommen. Dahingehend wurde das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) weiterentwickelt. Dabei herauskamen die digitalen Pflegeanwendungen – kurz die „DiPAs“. Was es damit auf sich hat? Das erfahren Sie in diesem Artikel.

 

„Was kann ich mir genau unter den DiPAs vorstellen?“

Das steckt hinter dem digitalen Update in der Pflege

Seit einem halben Jahr sind sie nun im Einsatz. Während die bereits etabliertes „DiGAs“ den Fokus auf die selbstständige Gesundheitsüberwachung richten, sollen die „DiPAs“ ganz generell gesagt bei ambulanten Versorgungsprozessen von Pflegebedürftigen unterstützen und das häusliche Setting betroffener Personen verbessern.

Das ist ein großer Fortschritt. Denn die Aufgaben in der ambulanten Pflege sind umfangreich. Die Last lag vor allem bei pflegenden Angehörigen – ob es darum geht, Pflegebedürftige zu versorgen oder die Kommunikation mit Krankenkassen und Pflegediensten zu übernehmen. Zudem waren bislang die Möglichkeiten zur Selbsthilfe und -wirksamkeit auf Seite der pflegebedürftigen Personen karg.

Dank der digitalen Anwendungen in der Pflege ist die Welt der Möglichkeiten gehörig gewachsen und Vieles einfacher geworden. Was genau? Zum Beispiel die verbesserte Betreuung, Kommunikation, Organisation sowie die Verbesserung kognitiver Themen. Die DiPAs in Form von Apps oder browserbasierten Anwendungen erweisen sich somit als nützliche und wertvolle Alltagshelfer auf vielen Ebenen.

 

„Sind DiPAs auch für unsere Situation geeignet?“

Für diese drei Zielgruppen sind die DiPAs interessant und nützlich

Es gibt drei Zielgruppen, die von den DiPAs profitieren: ambulante pflegebedürftige Personen, pflegende Angehörige sowie Pflegeberater*innen nach §37, §45 und §7a.

Zielgruppe 1: pflegebedürftige Personen

Menschen, die auf häusliche Pflege angewiesen sind, haben dank der DiPAs die Chance, selbstständiger zu agieren und dabei aktiv an ihrem eigenen Gesundheitszustand zu arbeiten. So lassen sich beispielsweise problemlos Videosprechstunden abhalten. Aber auch Trainings zur Sturzrisiko-Prävention sowie Gedächtnisübungen bei Demenz oder allgemeine „Gehirn-Fitness“ stehen auf dem Plan.

Zielgruppe 2: pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige empfinden durch die DiPAs eine besondere Entlastung. Denn viele der Aufgaben, die den Pflege-Alltag besonders herausfordernd gestaltet haben, werden durch die digitalen Möglichkeiten aufgefangen. Angefangen bei Online-Seminaren zu Pflegethemen und digitalen Informationsplattformen bis hin zu Kommunikationstools mit Pflegediensten, Ärzten und Krankenkassen. Aber auch Tools zur Pflegegrad-Bestimmung, Pflegebudget-Optimierung sowie zur Organisation und Administration erweisen sich als praktisch.

Zielgruppe 3: Pflegeberatungen und Pflegedienste

Auch für Dienstleister der Pflegebranche beinhalten die DiPAs nennenswerte Vorteile. Denn für sie wird die Kommunikation dank digitaler Tools ebenfalls vereinfacht und effizienter gestaltet. Elektronische Patientenakten vereinfachen den Umgang weiter. Digitale Therapiesysteme unterstützen außerdem bei Übungen und Trainings körperlicher Kognition. Diese Tools können das Angebot der Pflegeberatungen ergänzen und so zu einem echten Gewinn auch auf Dienstleisterseite werden.

 

„Und was können die DiPAs nun genau?“

Anwendungsbeispiele

Es gibt viele unterschiedliche Anwendungen, die per App oder browserbasiert genutzt werden können. Um nur ein paar Beispiel zu nennen:

„Emma“ (Betreuung und Kommunikation für Pflegebedürftige) Die Anwendung „Emma“ aus Österreich ermöglicht die digitale Unterstützung in den eigenen vier Wänden. Über Spracherkennung mit entsprechender Hardware sowie per visuellem Signal kommuniziert „Emma“ mit pflegebedürftigen und kann im Alltag helfen.

Café- und Kneipe-Beisammensein (Sozialer Austausch für pflegende Angehörige) Dieses Projekt bietet regelmäßig stattfindende digitale Stammtische, die per Zoom-Session abgehalten werden. Das Ziel: Hier können sich pflegende Angehörige austauschen, sich gegenseitig helfen und Sorgen und Nöte loswerden.

COCKPIT (Administrations- und Organisationshilfe für pflegende Personen) Die Anwendung COCKPIT führt wirkungsvoll durch den Pflegedschungel und weist einen sinnvollen Fahrplan bezüglich der Anträge sowie der Budgetierung und unterstützt ganz generell die mit der Organisation und Administration der Pflegesituation beschäftigten Menschen bei ihrer Sorgearbeit.

memore (Gedächtnisübungen) Bei memore handelt es sich um eine Spielkonsole, mit der ältere Menschen ihre geistige Fitness trainieren können. Aber auch die körperliche Gesundheit wird spielerisch gefördert. Nachdem die Konsole auf den Markt kam, wurde sie vor allem bei stationären Behandlungen eigesetzt. Seit Mitte 2021 ist die auch für den Privathaushalt erhältlich.

Lindera (Medizinische Hilfe für Pflegebedürftige und Ärzte) Die App Lindera bietet die Möglichkeit, Videos vom Gang aufzunehmen, psychosoziale Tests auszufüllen und direkte Analysen zu erhalten. Somit unterstütz die App effektiv die medizinische Gesundheit und kooperiert offiziell mit ärztlichen Einrichtungen. Sie überschneidet sich kategorisch mit den „DiGAs“.

 

„Woher weiß ich denn, was speziell zu den DiPAs zählt oder was einfach nur eine hilfreiche App ist?“

Das offizielle DiPA-Verzeichnis

Das offizielle Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte führt alle geprüften und aufgenommenen DiPAs. Hier werden ausschließlich digitale Anwendungen aufgenommen, die eine nachweisbare Qualität pflegebezogener Inhalte aufweist und eine Unterstützung der Pflegebedürftigen, Angehörigen und zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtung aufweist.

 

„Muss ich DiPAs, die ich nutzen möchte, denn selber bezahlen?“

So funktioniert die DiPA-Finanzierung

Leider gibt es DiPAs nicht auf Rezept. Allerdings lassen sich DiPAs von der Pflegekasse erstatten. Die Voraussetzungen: Jeweilige digitale Pflegeanwendung muss in dem Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen und ein Pflegegrad vorhanden sein. Um die Erstattung zu erhalten, muss vor der Nutzung ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Ist dieser erfolgreich, übernimmt die Pflegekasse bis zu 50€ monatlich für die digitalen Anwendungen.

Text: Jana Lorenz

 

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Gerne beraten unsere Experten Sie gerne zu dem Thema, zu den Möglichkeiten der Erstattung und wie Sie die Anwendungen am besten nutzen können. Rufen Sie uns am besten gleich an unter 089/8099027-00 – wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen! Unsere Beratung steht allen Mitarbeitern unserer Kooperationspartner zur Verfügung.

 

 

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