Schnelle Hilfe: Diese Rechte haben Angestellte in einer akuten Pflegesituation
In einer akuten Pflegesituation können sich Beschäftigte kurzfristig bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren oder zu übernehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten sie dafür Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz. Wichtig ist, die akute Situation dem Arbeitgeber mitzuteilen und die notwendigen ärztlichen Nachweise sowie den Antrag bei der Pflegekasse einzureichen.