Tagesmutter/-vater & Großtagespflegestellen

Tagesmutter/-vater

Ein/e Tagesmutter/-vater betreut bis zu 5 Kinder in ihren eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten und bietet damit für Kinder unter drei Jahren (selten auch ältere Kinder) einen familiären und persönlichen Rahmen. Tagesmütter/-väter haben eine Qualifikation durchlaufen und sind vom Jugendamt geprüft worden (Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung, Qualifikation als Tagespflegeperson, passende Räumlichkeiten, Vorlage eines Gesundheitszeugnisses und (für alle im Haushalt lebenden Angehörigen) eines polizeilichen Führungszeugnisses).

Eine Kindertagespflegeperson soll „die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern“ (§ 22 SGB VIII). Dies hängt jeweils von den individuellen Fähigkeiten und Neigungen der Tagesmutter/-vater und deren räumlichen und familiären Verhältnissen ab. Voraussetzung sind altersgerechtes Spielzeug, Kreativ- und Bewegungsangebote ebenso wie Platz zum Toben und Rückzugsmöglichkeiten. Wichtig für die Förderung sind die Zusammenarbeit und der regelmäßige Kontakt zwischen Eltern und Betreuungsperson.

Weitere Informationen finden Sie im Handbuch Kindertagespflege des Bundesfamilienministeriums und beim Bundesverband Kindertagespflege.

Großtagespflegestellen

In ausgewählten Bundesländern wird einer Gruppe von Kindertagespflegepersonen eine Genehmigung zur gemeinschaftlichen Betreuung von mehr als fünf Kindern erteilt. Meist schließen sich zwei oder mehrere Kindertagesmütter/-väter zusammen und betreuen gemeinsam die Kinder. In der Regel wird dies als "Großtagespflege" bezeichnet.

Oft gleicht die Organisation einer "Mini-Kita", d.h. es gibt zum Beispiel Springkräfte, die aushelfen, wenn eine Tagespflegeperson ausfällt.

Die Betreuung findet üblicherweise in extra Räumen innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses einer Tagesmutter oder in zusätzlich angemieteten Räumen statt.

Die Ausgestaltung und Qualitätsstandards dieser Tagespflegeverhältnisse können sehr unterschiedlich sein. Diese wurden bzw. werden in den Bundesländern und Kommunen ausgeführt.

 

Wir vermitteln ausschließlich Kindertagespflegepersonen/-stellen mit einer gültigen Pflegeerlaubnis. Diese sind zeitgleich beim Jugendamt und teilweise auch beim Tageselternverein o.ä. in der Region gelistet. 

WICHTIG: Wenn Sie für das laufende Jahr eine Kindertagespflegestelle suchen, sollten Sie spätestens im Frühjahr (März/April) mit der Suche beginnen!

Die Kindertagespflege ist kommunal geregelt, sowohl was die Organisation (Jugendamt, Vereine), als auch die Bezuschussung angeht. Weitere Informationen finden Sie in der lokalen Suche oder sprechen Sie und an.