§ 37.3 Beratungseinsatz

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Pflegegeld-Kürzung vermeiden - Vereinbaren Sie direkt einen Termin - kostenlos und unverbindlich

Beratungseinsatz § 37.3, telefonisch oder virtuell über die Pflegekassen finanziert

Der Gesetzgeber hat es ermöglicht, dass Sie den verpflichtenden Beratungsbesuch nach §37 Absatz 3 SGB XI für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen vorläufig bis zum 31. März 2022 auch telefonisch oder per Video-Gespräch durchführen lassen können. Dies ist gerade bei den aktuell wieder explodierenden Corona-Infektionszahlen eine sehr vernünftige Lösung.

Wer Pflegegeld im Rahmen einer häuslichen Pflege erhält, ist verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. Der Beratungsbesuch sichert die Qualität der Pflege und dient der Beratung von pflegenden Angehörigen. Ziel ist es, alle an der Pflege beteiligten Personen zu entlasten, indem hilfreiche Tipps und Hinweise zur häuslichen Pflege vermittelt werden.

Wird die Pflegeberatung nicht kontinuierlich abgerufen, kann das Pflegegeld gekürzt oder einbehalten werden.

Wieviel?

Bezieher von Pflegegeld:

PG 2 und 3 = halbjährlich

PG 4 und 5 = vierteljährlich

alle anderen inklusive PG 1 haben Anspruch auf einen halbjährlichen Besuch

 

Beratungsgespräche sind auch am Wochenende, am frühen Morgen oder abends möglich.

individuelle Buchungen über info@famplus.de



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