Elterngeld und Elternzeit – was Sie beachten müssen (II)
Seit 2007 haben Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, in seinem ersten Lebensjahr Anspruch auf eine Lohnersatzleistung – der Staat zahlt ihnen 67 % ihres bisherigen Nettogehalts, bis zu einer Deckelhöhe von 1.800 Euro. Berechnungsgrundlage sind in der Regel die zwölf Monate vor der Entbindung. Geringverdiener erhalten sogar gestaffelt bis zu 100 % ihres alten Gehalts, mindestens aber 300 Euro im Monat.
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