neu

Beratungseinsatz § 37.3 wird telefonisch oder virtuell über die Pflegekassen finanziert

Vereinbaren Sie direkt einen Termin - kostenlos und unverbindlich

Wer Pflegegeld im Rahmen einer häuslichen Pflege erhält, ist verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. Der Beratungsbesuch sichert die Qualität der Pflege und dient der Beratung von pflegenden Angehörigen. Ziel ist es, alle an der Pflege beteiligten Personen zu entlasten, indem hilfreiche Tipps und Hinweise zur häuslichen Pflege vermittelt werden.

Der Gesetzgeber hat es ermöglicht, dass Sie den verpflichtenden Beratungsbesuch nach §37 Absatz 3 SGB XI für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen vorläufig bis zum 31. März 2022 auch telefonisch oder per Video-Gespräch durchführen lassen können. Dies ist bei den aktuell explodierenden Corona-Infektionszahlen eine sehr vernünftige Lösung.

Wird die Pflegeberatung nicht kontinuierlich abgerufen, kann das Pflegegeld gekürzt oder einbehalten werden.

Häufigkeit der Beratungsbesuche:

bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich

bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich

bei Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit auf einen halbjährlichen Besuch

Beratungsgespräche bei uns sind auch am Wochenende, am frühen Morgen oder abends möglich.

oder individuell buchen über info@famplus.de