Beratung zu Elterngeld und Elternzeit

Das ElterngeldPlus wurde am 01. Juli 2015 eingeführt, um Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu vereinfachen und ihnen eine frühere Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen. Außerdem schließt es eine Gerechtigkeitslücke. Bisher mussten Eltern, die sich für einen schnellen Wiedereinstieg entschieden, auf einen Teil des Elterngeldes verzichten. Wer heute schon nach kurzer Zeit wieder in den Beruf einsteigt, kann bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen. Der monatliche Zuschuss verringert sich zwar auf die Hälfte, ist aber auf die 28 Monate gerechnet der gleiche. Aber das sind noch nicht alle Änderungen. Hinzu gekommen ist außerdem, dass beide Leistungen – Elterngeld und ElterngeldPlus – kombiniert werden können und der Partnerschaftsbonus. Neuerungen, die vielerorts immer wieder für Verwirrung und Ratlosigkeit sorgen.

Die Einführung des ElterngeldPlus hat bei vielen Eltern und natürlich auch bei den werdenden Eltern unserer Kunden zu großer Verunsicherung geführt und führt es noch immer. Zu den häufigsten Fragen gehören die nach den Kombinationsmöglichkeiten von Elterngeld und ElterngeldPlus. Vielen werdende Eltern fällt es schwer, sich vorzustellen, wie sie die 28 Monate nach der Geburt des Kindes organisieren sollen. Wer soll wann Elternzeit nehmen? Wie lange? Wer steigt wann mit wie viel Stunden wieder in den Beruf ein?

Beschäftigt man sich mit Elterngeld und ElterngeldPlus, tauchen oft auch Fragen zur Elternzeit mit auf. Wann muss ich Elternzeit beantragen? Kann ich Elternzeit verlängern oder verkürzen? Wie lange können beide Elternteile zusammen Elternzeit nehmen?

Das famPLUS Team unterstützt und berät (werdende) Eltern gerne bei diesen Themen und Fragen und hilft den Familien durch den „Elterngeld- und Elternzeit-Dschungel“. Aber selbstverständlich beraten wir nicht nur Paare, sondern auch Alleinerziehende.